Endbenutzer-Lizenzbestimmungen

 

 

Bitte lesen Sie die folgenden Bestimmungen sorgfältig durch.

 

Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag („EULA“) ist ein
rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (entweder als natürliche oder juristische
Person, im Folgenden Kunde genannt) und der Navato GmbH (im Folgenden Navato
genannt). Er gilt sowohl für das in der Lizenzurkunde bezeichnete Produkt, als
auch für alle sonstigen Navato-Produkte (das „SOFTWAREPRODUKT“) sowie alle
Upgrades und Updates zum SOFTWAREPRODUKT. Er ist jeder vertriebenen Kopie des
lizenzierten SOFTWAREPRODUKTS beizufügen.

 

Die Navato PraxWin App (Das SOFTWAREPRODUKT) unterliegt dem
Copyright © 2016 der Navato GmbH in Deutschland, Am Justizzentrum 5, 50939 Köln.
Alle Rechte sind vorbehalten. Durch den Download, die Installation oder die
Nutzung des SOFTWAREPRODUKTS nehmen Sie diesen Lizenzvertrag an und erklären,
dass Sie ihn gelesen und verstanden haben und mit allen seinen Bedingungen
einverstanden sind. Navato verzichtet ausdrücklich auf den Zugang der
Annahmeerklärung (§ 151 BGB).

 

Das SOFTWAREPRODUKT unterliegt dem Schutz des
Urhebergesetzes (Berechnungsprogramme nach den §§ 69a ff. UrhG,
Datenbank-Produkte nach den §§ 4 Abs. 2, 87a Abs. 2, 69a ff. UrhG).

 

1   Leistungsumfang

 

1.1 In Prospekten, Anzeigen, Dokumentationen und ähnlichen Schriften enthaltene
Angaben stellen nur Beschreibungen dar und enthalten keine Garantie der
Beschaffenheit des SOFTWAREPRODUKTES. Die Garantie der Beschaffenheit des
SOFTWAREPRODUKTES bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Dies
gilt auch für Preisangaben oder Angaben zur Freigabe von Ergänzungen und
Erweiterungen. Die technischen Daten, Spezifikationen und
Leistungsbeschreibungen in der Beschreibung des SOFTWAREPRODUKTES stellen keine
Garantie der Beschaffenheit dar, es sei denn, sie sind als solche von Navato
ausdrücklich bestätigt worden.

 

2   Leistungspflichten bei Serverbereitstellung

 

2.1 Navato gewährleistet für die SOFTWAREPRODUKTE eine Erreichbarkeit seiner Server von
99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server
aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich
von Navato liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen
ist. Navato kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die
Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität,
insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software
oder gespeicherter Daten dies erfordern.

 

3   Geltungsbereich und Änderungsbefugnis

 

3.1 Navato ist berechtigt, den Inhalt dieses Vertrages mit Zustimmung des Kunden zu
ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von Navato
für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als
erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der
Änderungsmitteilung widerspricht. Navato verpflichtet sich, den Kunden mit der
Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs
hinzuweisen.

 

3.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte der
Parteien.

 

4   Lizenz

 

4.1 Der Kunde hat das Recht, das SOFTWAREPRODUKT im vertragsgemäßen Umfang (Anzahl der
erworbenen Lizenzen, Dauer des Nutzungsrechts) zu nutzen. Die Dauer des
Nutzungsrechts bestimmt sich nach dem jeweiligen Angebot.

 

4.2 Die Lizenz gilt bis zu ihrer Beendigung. Der Lizenzvertrag kann dadurch beendet
werden, dass das SOFTWAREPRODUKT sowie alle Kopien vernichtet werden. Die
Lizenz erlischt unverzüglich, wenn gegen eine Bestimmung des Lizenzvertrages
verstoßen wird, ohne dass es einer Kündigung durch Navato, respektive seinen
Vertriebspartnern bedarf. Navato bleibt zur Kündigung des Vertrages in diesem
Fall gleichwohl berechtigt. Der ursprüngliche Käufer trägt gegenüber Navato die
Verantwortung für beliebige Schäden, die infolge einer Verletzung oder
Nichtbeachtung des Lizenzvertrages entstehen.

 

4.3 Der Kunde ist berechtigt, das SOFTWAREPRODUKT für eigene Zwecke zu nutzen; die
unentgeltliche oder entgeltliche Nutzung des SOFTWAREPRODUKTES im Auftrag
Dritter und die Weitergabe hieraus resultierender Recherche- bzw. Berechnungsergebnisse
an Dritte ist nicht gestattet, es sei denn, die Ergebnisse werden dem Dritten
zur ausschließlichen persönlichen Verwendung übergeben.

 

4.4 Im Falle eines Vertrages über eine Netzwerkversion/Mehrfach-Lizenz ist der Kunde
berechtigt, das SOFTWAREPRODUKT durch eine der Anzahl der erworbenen Lizenzen
entsprechende Anzahl von Personen zu nutzen.

 

4.5 Der Kunde ist berechtigt, das SOFTWAREPRODUKT auf die Festplatte zu installieren
und zu nutzen sowie von der CD-ROM, DVD oder dem Download eine Sicherungskopie
zu fertigen, die aber nicht gleichzeitig neben der Originalversion genutzt
werden darf. Der Kunde ist nicht berechtigt, Kopien des SOFTWAREPRODUKTES zu
erstellen, sofern die Kopien nicht zu Datensicherungszwecken erfolgen und auch
nur zu diesem Zweck eingesetzt werden. Er darf ferner die Softwarebestandteile,
mitgelieferte Bilder, das Handbuch, Begleittexte sowie die zum SOFTWAREPRODUKT
gehörigen Dokumentation durch Fotokopieren oder Mikroverfilmen, elektronische
Sicherung oder durch andere Verfahren nicht vervielfältigen, das
SOFTWAREPRODUKT und/oder die zugehörige Dokumentation weder vertreiben,
vermieten, Dritten Unterlizenzen hieran einräumen noch diese in anderer Weise
Dritten zur Verfügung stellen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zugangskennungen
und/oder Passwörter für das Produkt oder für Datenbankzugänge, die mit dem
Produkt in Zusammenhang stehen, an Dritte weiterzugeben. Der Kunde ist nicht
befugt, das SOFTWAREPRODUKT und/oder die zugehörige Dokumentation ganz oder
teilweise zu ändern, zu modifizieren, anzupassen, zu disassemblieren, zu
dekompilieren oder auf andere Weise in allgemein lesbare Form zurückzuwandeln,
soweit es jeweils über die Grenzen der §§ 69d Abs. 3, 69e UrhG hinausgeht.

 

5   Gewährleistungs-Ausschluss und Haftung

 

5.1 Navato haftet bei Verbrauchern für die Dauer von 24 Monaten, bei Unternehmern für die
Dauer von 6 Monaten, jeweils ab Übergabe des SOFTWAREPRODUKTS, dafür, dass die
CD-ROM/DVD oder die über einen Download verfügbare Datei, auf der das
SOFTWAREPRODUKT gespeichert ist, frei von Mängeln ist, die die in der
Dokumentation ausgewiesene Nutzung erheblich mindern.

 

5.2 Navato unternimmt erhebliche Anstrengungen, durch Qualitätssicherungsmaßnahmen eine
weitgehende Mangelfreiheit des SOFTWAREPRODUKTES zu erreichen. Navato macht
jedoch darauf aufmerksam, dass es nach dem heutigen Stand der Technik nicht
möglich ist, gänzlich mangelfreie Software herzustellen. Navato gewährleistet
nicht, dass das SOFTWAREPRODUKT fehlerfrei betrieben werden kann oder dass
beliebige Defekte beseitigt werden, das SOFTWAREPRODUKT oder dessen Funktionen
Ihren Anforderungen sowie dem von Ihnen gewünschten Einsatzzweck entsprechen.

 

5.3 Navato übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit des Inhaltes.
Unternehmer müssen offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche
ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung
eines Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Für andere, als durch Verletzung
von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet Navato lediglich,
soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf
schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch Navato oder
eines ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine darüberhinausgehende Haftung für
Schadensersatz ist ausgeschlossen. Soweit nicht grob fahrlässiges oder
vorsätzliches Verhalten vorliegt, übernehmen Navato oder ihre Vertriebspartner
keine Haftung für:

 

·       beliebige Verluste, die durch den Gebrauch des SOFTWAREPRODUKTS
entstehen (einschließlich des Verlusts von Geschäftsgewinnen oder entgangenen
Gewinnen in unbegrenzter Höhe),

 

·       Schäden an oder Verlust der gespeicherten Daten,

 

·       Geschäftsunterbrechung,

 

·       beliebige andere materielle oder immaterielle Verluste, die wegen
der Benutzung oder der Verhinderung der Benutzung entstehen – selbst dann
nicht, wenn Navato oder ihre Vertriebspartner über die Möglichkeit derartiger
Verluste in Kenntnis gesetzt wurden. Etwaige Schadensersatzansprüche sind
unabhängig von der Anspruchsgrundlage in der Höhe auf die entrichtete
Lizenzgebühr beschränkt. Jegliche Ansprüche erlöschen in jedem Fall 24 Monate
nach Lieferung.

 

6   Produktänderungen

 

6.1 Navato behält sich Produktänderungen vor, die die generelle Funktionsfähigkeit nicht
beeinträchtigen.

 

7   Datenschutz

 

7.1 Navato erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten eines Nutzers ohne
weitergehende, notwendige Einwilligung nur, soweit sie für die
Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich
sind.

 

7.2 Navato weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für
Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen
Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß,
dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter
Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht
jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter
Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen
und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit und die
Sicherung der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web- Servern
gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.

 

8   Schlussbestimmungen

 

8.1 Erfüllungsort ist Köln.

 

8.2 Ist der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für alle Rechtsstreitigkeiten aus
oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der ausschließliche Gerichtsstand Navatos
Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand
in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist.

 

8.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht wird
ausgeschlossen.

 

8.4 Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen von Verträgen bedürfen der Schriftform. Dies gilt
auch für einen etwaigen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

 

8.5 Sollten einige Bestimmungen dieses Lizenzvertrages rechtlich unhaltbar oder unwirksam
sein, bleiben alle anderen Bestimmungen rechtswirksam. Unwirksame Bestimmungen
sind durch Regelungen zu ersetzen, die dem ursprünglichen Sinn am nächsten
kommen.

 

Stand: Dezember 2018